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Personaldienstleister umfassen die gesamte Bandbreite an Dienstleistungen rund um die Gewinnung, den Einsatz und die Freisetzung von Personal. In erster Linie sind dies Zeitarbeitsunternehmen, Personal-Service-Agenturen oder Ingenieurbüros. Im Gegensatz zur Leistung auf Basis eines Werkvertrags wird nur die Arbeitszeit einer bestimmten Qualifikation als Leistung erbracht. Daneben können auch Personalberater, Head Hunter und allgemeine Berater zu Personalthemen der Personaldienstleistung zugerechnet werden. Steffen Hillebrecht unterscheidet dabei in beratende und assistierende Dienstleistungen[1]. Beratende Personaldienstleistungen umfassen Personalberatung/Executive Search, Personalvermittlung, Beratung bei Personalentwicklung und Personalstrategie, Coaching, Karriere- und Vergütungsberatung, Training sowie Outplacement. Diese Dienstleistung wird relativ stark nach dem eigenen Ermessen des Dienstleisters ausgeübt, ist in der Regel als Projektarbeit auf Zeit angelegt, womit der Dienstleister auf Augenhöhe mit dem Auftraggeber verbleibt. Geschuldet wird zumeist ein Bemühen im Sinne des § 611 ff BGB (Dienst). Assistierende Personaldienstleistungen umfassen neben der Zeitarbeit und dem Interim-Management alle Formen des Outsourcing von Personalverwaltung (Bewerbermanagement, Spesenabrechnung, Zeugniserstellung usw.). Hier stellt sich der Dienstleister in die Prozesserbringung des Auftraggebers und lässt sich demzufolge auch stärker Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Dienstleistung machen. Folglich wird zumeist ein konkreter Erfolg im Sinne des § 632ff. BGB (Werkvertrag) bzw. § 652 BGB (Werklieferungsvertrag) oder auch eine „Diensteverschaffung“ im Sinne der §§ 305, 240 BGB geschuldet[2].

Neben der reinen Zeitarbeit auf der rechtlichen Basis des deutschen AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (in Österreich: AÜG Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, in der Schweiz: AVG Arbeitsvermittlungsgesetz – Bundesgesetz 823.11) können noch andere Dienstleistungen von Personaldienstleistern erbracht werden:

Personalleasing, als Zwischenform von Zeitarbeit und Vermittlung, (in der Schweiz auch „Temporärarbeit“ genannt, in Österreich oft als „Arbeitskräfteüberlassung“ bezeichnet)
zusätzliche Verwaltungsdienstleistungen zur Zeitarbeitskräfteverwaltung, wie z. B. Master Vendoring oder Managed Service Providing
Personalvermittlung,
Personalentwicklung nach Einstellung oder auch vor Bereitstellung von Arbeitskräften
Beratung zu den Vertrags- und Anstellungsbedingungen
für Arbeitnehmer auch Karriereberatung und Coaching sowie ggf. private Arbeitsvermittlung
Coaching und Supervision
Mediation
Outsourcing von Personalverwaltung, auch „Payrolling“ genannt, bzw. Projektmanagement,
On-Site-Management,
Ingenieurdienstleistungen sowie
Management auf Zeit, auch „Interimmanagement“ genannt, und
Outplacement-Beratung.
allgemeine strategische Beratung zu Personalthemen, z. B. compensation & benefits, strategische Personalentwicklung etc.

In bestimmten Fällen wird auch die so genannte Industriedienstleistung der Personaldienstleistung zugerechnet, da dieses Feld v. a. von Personaldienstleistungsunternehmen wahrgenommen wird. Als Industriedienstleistung zählen insbesondere regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie innerbetriebliche Logistik, innerbetriebliche Verpflegung/Kantinen etc.

Derzeit (Jahresmitte 2020) werden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ca. 781.000 Arbeitskräfte in Deutschland als Zeitarbeitskräfte beschäftigt[3], entsprechend ca. 3 % aller abhängig Beschäftigten in Deutschland. Für Österreich werden (Stand 2017) ca. 77.000 Arbeitnehmende genannt[4]. Der Arbeitgeberverband Swissstaffing nennt für die Schweiz 385.674 Temporärarbeitende im Jahr 2019, auf ca. 95.000 Arbeitsstellen[5]. Die hohe Anzahl im Vergleich zu Deutschland und Österreich dürfte auf die nicht vergleichbare Zählweise zurückzuführen sein.

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2000 lag der Anteil der Zeitarbeit beim Umsatz der Personaldienstleister in Deutschland noch bei knapp über 98 Prozent. Für 2005 wird der Anteil auf unter 93 Prozent geschätzt. Damit spielen die nicht direkt auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ausgeführten Personaldienstleistungen immer noch eine untergeordnete Rolle. Ihr Anteil hat sich jedoch in den letzten fünf Jahren fast verzehnfacht. Damit gehört dieser Bereich zu den am schnellsten wachsenden Branchen Europas. Entsprechend finden sich unter den 500 am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas mehrere deutsche Personaldienstleister.

Literatur

Beste, Johannes u. a.: Personaldienstleistungskaufleute, Köln: Bildungsverlag eins 2012.
BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung: Ausbildung gestalten: Personaldienstleistungskauffrau/Personaldienstleistungskaufmann, Gütersloh: W. Bertelsmann 2008.
Biedenbach, Wiegbert: Anders denken, handeln, zusammenarbeiten, Freiburg/Brsg.: Haufe 2012.
Böhm, Wolfgang u. a.: Zeitarbeit, 3. Aufl., Köln: Luchterhand 2013.
Hillebrecht, Steffen: Führung von Personaldienstleistungsunternehmen, 3. Aufl., Wiesbaden: Gabler 2019.
Hillebrecht, Steffen/Peiniger, Anke-Andrea: Grundkurs Personalberatung, 6. Aufl., Wiesbaden: Springer 2018.
Reufels, Martin u. a. (Hrsg.): Personaldienstleistungen, 2. Aufl., München: CH Beck 2018.
Truchseß, Nicole; Brandl, Wolfgang: erfolgreich in der Personaldienstleistung, Düsseldorf: VPRM 2014.
Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Zeitarbeit – aktuelle Entwicklungen, Nürnberg: 2016, pdf

Einzelnachweise

↑ vgl. Steffen Hillebrecht, Führung von Personaldienstleistungsunternehmen, 3. Aufl., Wiesbaden: Springer 2019, S. 9ff.

↑ Siehe die Erläuterungen bei Martin Reufels u. a.: Personaldienstleistungen, 2. AUfl., München: CH Beck 2019.

↑ Bundesagentur für Arbeit: Entwicklungen in der Zeitarbeit (Reihe Blickpunkt Arbeitsmarkt. Ausgabe Januar 2021)

↑ Wirtschaftskammer Oberösterreich: Zahlen, Daten & Fakten zur ZEITARBEIT, unter https://www.zeitarbeit-ooe.at/akuezeitarbeit/zahlen-daten-fakten/

↑ https://www.swissstaffing.ch/de/Branche-Politik/Branchenstatistiken/Jahresstatistiken.php

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