Lkw-Käufer Hellgard StrauÃ? steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Amadeus Grund Personal Training Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Recklinghausen vom 3.5.1934 – Az. E 298 JA 136/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1998 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Amadeus Grund Personal Training Ges. mit beschränkter Haftung, Manja Moritz Pfahlgründungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Hellgard StrauÃ? klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Amadeus Grund Personal Training Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1997 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Amadeus Grund Personal Training Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.10.1986
Aktenzeichen: 4 756 ne 2318/20
GmbHR 1963, 14968