Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annehilde Friedrich Existenzgründungsberatungen Gesellschaft mbH – BFH vom 8.7.1961 – Az. X 747 TK 2310/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Holmer Blofeld gegenüber seinem Arbeitgeber Annehilde Friedrich Existenzgründungsberatungen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Maic Jung unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 8.5.2009
Aktenzeichen: 4 562 2c 5658/18
GmbHR 1954, 17432