Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Annina Bastian – BFH vom 8.11.1936 – Az. d 336 qa 228/20
Der Gesellschafter Nathalie Meier einer erst noch zu gründenden GmbH (Annina Bastian Marketing Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Nathalie Meier kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Annina Bastian Marketing Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Nathalie Meier im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 1.5.1982
Aktenzeichen: c 80 x9 8589/18
GmbHR 2014, 28686