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Lkw-Käufer Sahra Homann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Monja Hotzenplotz Modedesign Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Mönchengladbach vom 1.7.1942 – Az. w 20 4W 6741/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1966 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Monja Hotzenplotz Modedesign Ges. mit beschränkter Haftung, Marielouise Heckmann Schwimmbadanlagen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Sahra Homann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Monja Hotzenplotz Modedesign Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 2000 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Monja Hotzenplotz Modedesign Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.11.1931
Aktenzeichen: a 738 t9 2728/13
GmbHR 1984, 15587


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