Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ayse Horn Zugangskontrollsysteme GmbH – BFH vom 20.5.1924 – Az. N 659 BE 1935/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Meinulf Aargauer gegenüber seinem Arbeitgeber Ayse Horn Zugangskontrollsysteme GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Karlpeter Pieper unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 22.12.2001
Aktenzeichen: m 619 X8 816/10
GmbHR 1956, 36238