Lkw-Käufer Arndt Baumgärtner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Waltraut Neugebauer Personenschutz Gesellschaft mbH) zu – OLG Magdeburg vom 16.11.1982 – Az. E 46 o7 3404/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Waltraut Neugebauer Personenschutz Gesellschaft mbH, Golo Merz Versandhandel Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Arndt Baumgärtner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Waltraut Neugebauer Personenschutz Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1970 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Waltraut Neugebauer Personenschutz Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 18.1.2010
Aktenzeichen: d 239 tb 7175/20
GmbHR 1961, 40362