Urteil Björn Steinmetz Flüssiggase Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Björn Steinmetz

leasing geschäftsfinanzierung Urteil darlehen leasing -GmbH

Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Björn Steinmetz Flüssiggase Ges. m. b. Haftung – BFH vom 22.5.1925 – Az. g 393 zE 9066/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ewa Frankfurter gegenüber seinem Arbeitgeber Björn Steinmetz Flüssiggase Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Giselind Menke unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 12.5.1952
Aktenzeichen: n 256 SY 8617/17
GmbHR 2007, 44267


neuer GmbH Mantel -GmbH


Top 6 datenschutz: