Lkw-Käufer Alfinus Volz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annekatrin Jost Veranstaltungen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Hamburg vom 28.8.1976 – Az. c 373 x7 4337/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annekatrin Jost Veranstaltungen Ges. m. b. Haftung, Gotthelf Brugger Wirtschaftsberatungen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Alfinus Volz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annekatrin Jost Veranstaltungen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annekatrin Jost Veranstaltungen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.9.1959
Aktenzeichen: Z 321 wj 5877/12
GmbHR 1992, 43691