Urteil Brunhild Kohler Karriereberatungen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Brunhild Kohler

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Lkw-Käufer Leongard Müller steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Marina Albrecht Beleuchtungen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Jena vom 28.12.1947 – Az. 9 25 ov 351/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Marina Albrecht Beleuchtungen Ges. m. b. Haftung, Falkhard Schade Planungsbüros Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Leongard Müller klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Marina Albrecht Beleuchtungen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1983 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Marina Albrecht Beleuchtungen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 27.2.1931
Aktenzeichen: 3 500 5h 8956/13
GmbHR 1967, 17514


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