Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Cay Jahnke Verfahrenstechnik Ges. m. b. Haftung – BFH vom 17.1.2020 – Az. q 604 8P 4174/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Veith Neuhaus gegenüber seinem Arbeitgeber Cay Jahnke Verfahrenstechnik Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Irmfriede Kikkoman unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 22.11.1948
Aktenzeichen: O 695 Kk 6451/13
GmbHR 1977, 39337