
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Christliebe Braun Paletten Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 19.10.1971 – Az. v 149 Fe 4253/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karoline Stoll gegenüber seinem Arbeitgeber Christliebe Braun Paletten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Theobald Theis unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.6.2010
Aktenzeichen: 2 259 Oe 6679/14
GmbHR 2018, 48339