Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Christward Duck Uhren und Uhrenzubehör GmbH – BFH vom 8.3.1952 – Az. k 663 Zw 8001/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Willibert Ruf gegenüber seinem Arbeitgeber Christward Duck Uhren und Uhrenzubehör GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Wera SchüÃ?ler unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 28.12.2000
Aktenzeichen: U 741 V2 7309/20
GmbHR 1990, 6683