Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Cord Heil FuÃÂbodenbeläge Gesellschaft mbH – BFH vom 21.5.1993 – Az. R 648 bx 2139/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Oskar Pfaff gegenüber seinem Arbeitgeber Cord Heil FuÃÂbodenbeläge Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Alfinus Günther unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 19.6.1954
Aktenzeichen: 6 920 P7 193/16
GmbHR 2010, 30404