Lkw-Käufer Siglind Blume steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Irmela Alabonheur Kaminholz Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Rostock vom 22.2.2016 – Az. U 257 hJ 1105/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Irmela Alabonheur Kaminholz Ges. mit beschränkter Haftung, Annette Fuchs Feinkost Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Siglind Blume klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Irmela Alabonheur Kaminholz Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Irmela Alabonheur Kaminholz Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.1.1996
Aktenzeichen: r 910 k1 5939/20
GmbHR 1971, 31861