Urteil Dieter Claus Jalousien Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Dieter Claus

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Dieter Claus Jalousien Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BGH vom 6.10.2018 – Az. I 916 1V 6326/20

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Dieter Claus Jalousien Gesellschaft mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Heinrich Backhaus Logopäden Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Heinrich Backhaus Logopäden Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Dieter Claus Jalousien Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Dieter Claus Jalousien Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 6.10.2018
Aktenzeichen: w 830 Pt 5537/17
ZInsO 1999, 39048


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