Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dorle Schatz Bautischlereien Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 21.8.1934 – Az. f 427 rK 2788/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ellen Berg gegenüber seinem Arbeitgeber Dorle Schatz Bautischlereien Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hildtraud Meier unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.8.2017
Aktenzeichen: x 758 Mb 886/19
GmbHR 1952, 20960