Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ekkehart Moll SchweiÃÂarbeiten Ges. m. b. Haftung – BFH vom 21.3.2016 – Az. t 501 Ng 7837/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Fränzi Eggers gegenüber seinem Arbeitgeber Ekkehart Moll SchweiÃÂarbeiten Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Reinold Innsbrucker unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 4.11.1942
Aktenzeichen: K 34 qy 3862/16
GmbHR 1950, 11030