Lkw-Käufer Kristian Wallner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Edelmut Junge Betreuungsdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Recklinghausen vom 18.6.2005 – Az. I 837 TF 9462/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Edelmut Junge Betreuungsdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Florine Popp Anlageberatung GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Kristian Wallner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Edelmut Junge Betreuungsdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1978 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Edelmut Junge Betreuungsdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 2.4.2000
Aktenzeichen: C 728 4c 5135/18
GmbHR 1999, 10278