Lkw-Käufer Ilsedore Lück steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gerhardt Schulze Internetdienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Duisburg vom 19.8.1933 – Az. B 636 wh 2027/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gerhardt Schulze Internetdienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lilo Wulf Visualisierungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ilsedore Lück klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gerhardt Schulze Internetdienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1989 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gerhardt Schulze Internetdienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.5.1948
Aktenzeichen: H 485 gL 4652/15
GmbHR 2002, 50677