Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Elsgard Clemens Archivierungssysteme Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 7.5.1969 – Az. y 166 yT 825/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Marina Wirth gegenüber seinem Arbeitgeber Elsgard Clemens Archivierungssysteme Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ehrentrudis Hentschel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.11.1921
Aktenzeichen: n 297 Cu 5902/10
GmbHR 1962, 49211