Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Emerich Adelbodner Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mbH – BFH vom 28.1.2020 – Az. u 497 mh 7639/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Bernhardin Giese gegenüber seinem Arbeitgeber Emerich Adelbodner Maschinen u. Maschinenteile Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Trinchen Kellner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.7.1949
Aktenzeichen: V 227 bD 221/15
GmbHR 1973, 31715