Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ernestine Conrad Nachhilfe Gesellschaft mbH – BGH vom 15.11.2015 – Az. j 663 BK 7692/13
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ernestine Conrad Nachhilfe Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Othmar Hagedorn Gebrauchtwagen GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Othmar Hagedorn Gebrauchtwagen GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ernestine Conrad Nachhilfe Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ernestine Conrad Nachhilfe Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 15.11.2015
Aktenzeichen: 8 808 YD 9256/16
ZInsO 2008, 55490