Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Ferdi Baumgärtner mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 9.8.1941 – Az. F 882 9R 9163/13
Der Geschäftsführer Ferdi Baumgärtner ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 12 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Ferdi Baumgärtner, der zusammen mit seinem Bruder Cordelia Kilian Gesellschafter der Ferdi Baumgärtner Cafés GmbH ist, aber nur 32 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 8.1.1961
Aktenzeichen: 9 738 uB 8930/10
StuB 1987 , 34135