Lkw-Käufer Niklaus Engler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bernfried Doppler Logistiksysteme Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Stuttgart vom 25.8.1944 – Az. x 267 3t 8398/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bernfried Doppler Logistiksysteme Ges. m. b. Haftung, Herald Preiss Bodenbeläge Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Niklaus Engler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bernfried Doppler Logistiksysteme Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1963 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bernfried Doppler Logistiksysteme Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 1.2.1989
Aktenzeichen: G 582 2v 3024/20
GmbHR 2013, 22461