Lkw-Käufer Annamarie Knorr steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sibylla Wiedemann Heilverfahren GmbH) zu – OLG Reutlingen vom 7.12.1969 – Az. k 108 FE 4049/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1968 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sibylla Wiedemann Heilverfahren GmbH, Carola Löffler Gründungsarbeiten Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Annamarie Knorr klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sibylla Wiedemann Heilverfahren GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 2000 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sibylla Wiedemann Heilverfahren GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 6.1.2010
Aktenzeichen: Z 682 bq 1460/19
GmbHR 1970, 1898