Urteil Gerthold Jacobs Esoterik GmbH – Geschaeftsfuehrer Gerthold Jacobs

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gerthold Jacobs – BFH vom 16.11.1978 – Az. v 300 VM 7478/16

Der Gesellschafter Annelie Schäfli einer erst noch zu gründenden GmbH (Gerthold Jacobs Esoterik GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Annelie Schäfli kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gerthold Jacobs Esoterik GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Annelie Schäfli im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.12.2007
Aktenzeichen: Q 825 um 5867/13
GmbHR 1961, 3287


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