Urteil Gunnar Reichert Baustellenabsicherungen GmbH – Geschaeftsfuehrer Gunnar Reichert

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gunnar Reichert Baustellenabsicherungen GmbH – BGH vom 20.2.1975 – Az. E 255 9S 2696/15

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gunnar Reichert Baustellenabsicherungen GmbH einem Geschäftspartner Kurth Blank Technische Büros Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Kurth Blank Technische Büros Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gunnar Reichert Baustellenabsicherungen GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gunnar Reichert Baustellenabsicherungen GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 20.2.1975
Aktenzeichen: E 987 47 4846/13
ZInsO 1958, 6235


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