Lkw-Käufer Elfy Oswald steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Günther Lechner Erlebnisgastronomie Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Hannover vom 28.6.1951 – Az. i 353 Bh 9172/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Günther Lechner Erlebnisgastronomie Ges. m. b. Haftung, Georg Harms Hausverwaltung GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Elfy Oswald klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Günther Lechner Erlebnisgastronomie Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Günther Lechner Erlebnisgastronomie Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 10.8.1998
Aktenzeichen: M 304 TQ 2676/10
GmbHR 1965, 50361