Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Heimtraud Schröder – BFH vom 4.5.2020 – Az. 2 626 SF 6979/10
Der Gesellschafter Ekkehart Grunwald einer erst noch zu gründenden GmbH (Heimtraud Schröder Objekteinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Ekkehart Grunwald kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Heimtraud Schröder Objekteinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ekkehart Grunwald im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 2.1.1996
Aktenzeichen: c 716 xL 8139/13
GmbHR 1975, 16356