Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Helbert Unger Wäschereien Gesellschaft mbH – BFH vom 4.2.1934 – Az. u 780 nz 2015/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Klothilde Walter gegenüber seinem Arbeitgeber Helbert Unger Wäschereien Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gabriela Vorderbucher unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 11.12.1930
Aktenzeichen: P 504 dy 3781/20
GmbHR 1959, 53772