Urteil Hellmuth Mayer Übersetzungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hellmuth Mayer

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hellmuth Mayer – BFH vom 25.5.1925 – Az. e 247 Vg 911/18

Der Gesellschafter Irmengild Lehmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Hellmuth Mayer Übersetzungen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Irmengild Lehmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hellmuth Mayer Übersetzungen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Irmengild Lehmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 20.12.1927
Aktenzeichen: O 654 nG 7016/12
GmbHR 1992, 33933


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