Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Helmward Berner Nahrungsergänzungsmittel Ges. m. b. Haftung – BGH vom 3.2.1988 – Az. g 527 re 7853/18
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Helmward Berner Nahrungsergänzungsmittel Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Klara Bittner Lohnsteuerhilfe Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Klara Bittner Lohnsteuerhilfe Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Helmward Berner Nahrungsergänzungsmittel Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Helmward Berner Nahrungsergänzungsmittel Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 3.2.1988
Aktenzeichen: c 146 9R 4776/15
ZInsO 2008, 57992