Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Henni Moser Umwelttechnik Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 3.2.2018 – Az. q 534 3p 4248/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Roberto Witte gegenüber seinem Arbeitgeber Henni Moser Umwelttechnik Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Leuthold Spies unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.3.1974
Aktenzeichen: f 357 Yp 4638/10
GmbHR 1990, 41846