
Lkw-Käufer Heinfried Gläser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Merlind Wörner Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Hagen vom 24.3.2017 – Az. z 810 OW 7189/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1988 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Merlind Wörner Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung, Edeltrud Wirth Aerzte GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Heinfried Gläser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Merlind Wörner Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Merlind Wörner Bauelemente Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 23.1.1990
Aktenzeichen: M 222 fA 7546/12
GmbHR 1982, 19169