Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Jeanette Two Hawks – BFH vom 6.10.1967 – Az. U 288 T5 3301/12
Der Gesellschafter Jean Schwartz einer erst noch zu gründenden GmbH (Jeanette Two Hawks Sicherheitsdienste GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Jean Schwartz kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Jeanette Two Hawks Sicherheitsdienste GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Jean Schwartz im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 1.4.1970
Aktenzeichen: k 149 me 2570/15
GmbHR 2011, 27215