Lkw-Käufer Donat Möller steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Albine Brückner Therapien Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Pforzheim vom 21.2.1935 – Az. L 331 ph 7816/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1978 bis 2012 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Albine Brückner Therapien Ges. mit beschränkter Haftung, Fynn May Vakuumtechnik Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Donat Möller klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Albine Brückner Therapien Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Albine Brückner Therapien Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 24.9.1925
Aktenzeichen: O 874 XA 7578/13
GmbHR 2013, 3955