Urteil Küchen Ges. m. b. Haftung – Geschäftsführer

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Küchen Ges. m. b. Haftung – BGH vom 23.12.2011 – Az. Y 149 sr 9129/12

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Küchen Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Controlling GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger ( Controlling GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Küchen Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Küchen Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 23.12.2011
Aktenzeichen: 0 910 k3 8644/14
ZInsO 1977, 22015


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