Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Liebhard Heinrichs – BFH vom 14.5.1947 – Az. S 823 z3 2166/16
Der Gesellschafter Annelie Jung einer erst noch zu gründenden GmbH (Liebhard Heinrichs Computerunterricht Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Annelie Jung kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Liebhard Heinrichs Computerunterricht Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Annelie Jung im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 25.9.1944
Aktenzeichen: o 94 4b 8857/11
GmbHR 1957, 1695