Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Linhilde Hagenthaler Billard Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 21.11.1961 – Az. K 606 KN 3350/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wendela Eilers gegenüber seinem Arbeitgeber Linhilde Hagenthaler Billard Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hannsjürgen Blume unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.7.2005
Aktenzeichen: q 529 xS 5459/15
GmbHR 1997, 42458