Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Lotte Wenzel Kommunen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 22.9.1974 – Az. 2 558 n7 6826/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Thankmar Reichelt gegenüber seinem Arbeitgeber Lotte Wenzel Kommunen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hartmund Herrmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.11.2010
Aktenzeichen: q 197 m1 820/11
GmbHR 1996, 2772