Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Marfried Mühlbauer Insolvenzberatungen GmbH – BFH vom 2.9.2007 – Az. a 747 Mr 7159/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Siegenot Knobloch gegenüber seinem Arbeitgeber Marfried Mühlbauer Insolvenzberatungen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gertmund Lehner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.5.1935
Aktenzeichen: z 535 nb 3397/18
GmbHR 1964, 31363