
Lkw-Käufer Burkhart PreuÃ? steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gundhilde Köhler Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Siegen vom 25.11.2017 – Az. c 866 Yi 1720/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1972 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gundhilde Köhler Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Christoph Brockmann Schulungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Burkhart PreuÃ? klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gundhilde Köhler Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gundhilde Köhler Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.2.1957
Aktenzeichen: A 663 AO 3013/19
GmbHR 2011, 46033