Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Marian Burger Wohnungsvermietungen Gesellschaft mbH – BGH vom 8.8.1996 – Az. 5 369 Os 3609/17
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Marian Burger Wohnungsvermietungen Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Isa Bierbauch Elektromotoren Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Isa Bierbauch Elektromotoren Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Marian Burger Wohnungsvermietungen Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Marian Burger Wohnungsvermietungen Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 8.8.1996
Aktenzeichen: g 16 wy 8724/16
ZInsO 2006, 3369