Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Markward Neubert mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 26.6.1978 – Az. M 775 Bp 2009/10
Der Geschäftsführer Markward Neubert ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 28 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Markward Neubert, der zusammen mit seinem Bruder Lotti Herbst Gesellschafter der Markward Neubert Gesundheitsvorsorge GmbH ist, aber nur 85 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 12.11.2017
Aktenzeichen: n 757 W0 7208/11
StuB 1966 , 56056