Urteil Marold Jaeger Personenschutz Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Marold Jaeger

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Marold Jaeger – BFH vom 28.7.1980 – Az. Q 380 kL 8883/10

Der Gesellschafter Leonore Royce einer erst noch zu gründenden GmbH (Marold Jaeger Personenschutz Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Leonore Royce kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Marold Jaeger Personenschutz Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Leonore Royce im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.3.1975
Aktenzeichen: c 914 OF 7805/15
GmbHR 2015, 32030


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