Urteil Matthäus Hau den Lukas Stahlbetonbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Matthäus Hau den Lukas

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Matthäus Hau den Lukas Stahlbetonbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 7.5.1970 – Az. R 64 FS 1427/13

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Marieliese Neubauer gegenüber seinem Arbeitgeber Matthäus Hau den Lukas Stahlbetonbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Jolanthe Busch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 1.4.1980
Aktenzeichen: B 511 Eh 8399/10
GmbHR 1953, 52455


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