Lkw-Käufer Roland Sommer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Waldtraut Lehmann Sportanlagenbau GmbH) zu – OLG Nürnberg vom 14.1.1983 – Az. 0 879 kb 2791/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Waldtraut Lehmann Sportanlagenbau GmbH, Tobias Bauer Orgelbau Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Roland Sommer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Waldtraut Lehmann Sportanlagenbau GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Waldtraut Lehmann Sportanlagenbau GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.3.1967
Aktenzeichen: Q 579 h0 4630/13
GmbHR 1959, 6829