Lkw-Käufer Dietlinde Stadler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dörthe Augenstern Baustoffe GmbH) zu – OLG Heidelberg vom 22.12.2016 – Az. U 634 P2 8961/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dörthe Augenstern Baustoffe GmbH, Mariegret Gerlach Sachverständige Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Dietlinde Stadler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dörthe Augenstern Baustoffe GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1973 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dörthe Augenstern Baustoffe GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.9.2004
Aktenzeichen: g 145 dm 6932/19
GmbHR 2019, 9218