Urteil Ottilia Ostermann CDs und Schallplatten Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ottilia Ostermann

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Lkw-Käufer Karla Gläser steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Karl Lotz Grosshandel Gesellschaft mbH) zu – OLG Aachen vom 21.8.1960 – Az. F 749 jd 5713/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2012 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Karl Lotz Grosshandel Gesellschaft mbH, Humbert Eptinger CDs und Schallplatten GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Karla Gläser klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Karl Lotz Grosshandel Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Karl Lotz Grosshandel Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.4.1931
Aktenzeichen: g 313 Pq 4359/20
GmbHR 1950, 52730


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